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FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 129; AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1
Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine offenbare Unrichtigkeit bei mangelnder Sachaufklärung durch das Finanzamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 5 K 2245/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
Auch eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter unterlassene Sachverhaltsaufklärung ist kein mechanisches Versehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, Az.: IV R 3/99, BStBl II 2000 S. 372).Eine offenbare Unrichtigkeit scheidet dabei selbst dann aus, wenn nur eine mehr als theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums besteht oder die Fehler des Finanzamtes auf eine mangelnde Sachaufklärung zurückgehen (BFH-Urteil vom 16. März 2000, a. a. O.).
- BFH, 13.11.1997 - V R 138/92
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
Ermittlungsfehler gehen über mechanische Versehen bei der Heranziehung des Sachverhaltes zur Steuerfestsetzung hinaus, weil ein Teil des rechtserheblichen Sachverhaltes wegen fehlerhaft unterlassener oder unrichtiger Tatsachenaufklärung noch nicht bekannt ist (BFH-Urteil vom 13. November 1997, Az.: V R 138/92, BFH/NV 1998 S. 419 ). - BFH, 05.02.1998 - IV R 17/97
Fehlerhafte Eintragung im Eingabewertbogen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998, Az.: IV R 17/97, BStBl II 1998 S. 535). - BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhaltes oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung der Vorschrift dagegen aus (BFH-Urteil vom 27. März 1987, Az.: VI R 63/84, BFH/NV 1987 S. 480 m. w. N.). - BFH, 06.07.1984 - VI R 118/82
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.01.2002 - 5 K 2245/01
Anders als in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BFH vom 6. Juli 1984, Az.: VI R 118/82, n. v. ist im Streitfall die Ebene der bloßen Unachtsamkeit verlassen.
- BFH, 05.01.2005 - III B 79/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, offenbare Unrichtigkeit
Der Kläger hat zwar u.a. im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auch auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 4. Januar 2002 5 K 2245/01 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2002, 977) Bezug genommen, indes eine Divergenz im vorgenannten Sinn insoweit nicht herausgearbeitet. - FG Münster, 29.03.2004 - 1 K 6177/03
Fehlerhafte Ehegattenveranlagung zur Einkommensteuer
Zur weiteren Begründung verweist er auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 04.01.2002 (Az.: 5 K 2245/01).